Was müssen Sie bei Ihrem Antrag mit Thai E-Visa beachten?

Die Antragstellung über die offizielle Website des Thai E-Visa hält alle Vorteile und Probleme digitaler Internetplattformen für Sie bereit. Die größte Schwierigkeit besteht für Nutzer*innen meistens darin, dass sie sich immer nur zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden müssen.

Beginnen wir mit einer ganz einfachen Übungen zur Ermittlung, ob Sie ein Touristenvisum brauchen. Dafür ist auf Thai E-Visa eine Seite mit drei Fragen eingerichtet worden.

Zugegeben Sie haben hier anscheinend mehr als zwei Möglichkeiten zwischen einer ganzen Reihe von Ländernamen und der Nummer für die Anzahl der Tage, die Sie mit einem Touristenvisum in Thailand bleiben möchten. Doch die Namen und Zahlen, die Sie auswählen, sind bereits im Programm digital codiert.

Wenn Sie einen deutschen Reisepass besitzen und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, dann sind bereits Vorteile codiert. Nun ist die Frage, wie lange sie bleiben wollen. Zur Probe haben wir die Zahl 90 für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen eingegeben. Wenn Sie diese drei Angaben eingegeben haben, wird der Button „Check“ blau. Beim Anklicken des „Check“ wird in einem Sekundenbruchteil die Antwort generiert:

„With a Tourist visa, you can stay in Thailand for no longer than 60 days. If you wish to stay in Thailand for more than 60 days, you can extend your stay with the Immigration Bureau.

Suggestion: You may apply for visa at the following mission(s)

Royal Thai Consulate-General, Frankfurt / Royal Thai Consulate-General, Munich / Royal Thai Embassy, Berlin“

Sie brauchen demnach für einen Aufenthalt von über 60 Tagen in Thailand ein Langzeitvisum, das Sie mit besonderen Anforderungen extra beantragen müssen.

Wann brauchen Sie kein Visum als Tourist?

Einfacher wird der Check, wenn Sie die digitale Überprüfung mit der Zahl 30 wiederholen. Als Antwort erhalten Sie dann den erfreulichen Hinweis:

„You can travel to Thailand without a visa for no longer than 30 days.“

Sie brauchen allerdings auch in der Post-Pandemie-Zeit (Link) einen Impfausweis mit dem Stempel für Ihren Impf- oder Genesenennachweis.

Legen Sie zuerst ein persönliches Konto für Ihren Visaantrag an!

Oben rechts finden Sie auf der Startseite der Thai E-Visa Official Website des Königreichs Thailand drei Informationsfelder „User Manual“, „Sign In“ und „Create Account“. Natürlich müssen Sie ganz zu Anfang ein persönliches Konto anlegen. Klicken Sie „Create Account“ an. Daraufhin werden Sie auf das digitale Formular geleitet, mit dem Sie Ihr persönliches Konto erstellen.

  • Geben Sie Ihren Vornamen (First Name) und Nachnamen (Family Name) ein.
  • Wählen Sie das Land Ihres Reisepasses (Germany) aus.
  • Wählen die Ländervorwahl (+49) für Ihre Telefonnummer aus.
  • Geben Sie diese ein.
  • Tippen Sie Ihre E-Mail-Adresse in das Formularfenster.
  • Jetzt dürfen Sie ein persönliches Passwort eingeben – z.B. eine Kombination aus Klein- und Großbuchstaben sowie Zahlen zwischen 0 und 9.
  • Bestätigen Sie die „terms and policy“ mit einem Häkchen.
  • Geben Sie den eingeblendeten Code ein.
  • Klicken Sie „Create Account“ an.

Danach können Sie sich mit Ihrem Passwort über „Sign In“ einloggen.

Welche Fehler werden beim Thai E-Visa-Antrag häufig gemacht?

O statt 0 – Unter anderem wird Nummer Ihres Reisepasses nachgefragt. Häufig kommt es zu dem Fehler, das ein O wie Otto statt einer 0 (Null) eingegeben wird. Sie erhalten dann eine Fehlermeldung, die sich leicht durch eine korrekte Eingabe beheben lässt.

Heiratsurkunde – Ein Immigrationsvisum für 6 Monate z.B. wenn Sie Rentner*in oder Pensionär*in sind, benötigen Sie eine staatliche Heiratsurkunde. Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner nicht verheiratet sind, was häufig vorkommt, dann reicht das für den E-Visaantrag nicht aus.

Die aktuellen Einreiseerleichterungen machen auch den E-Visa-Antrag leichter.

Wir identifizieren und moderieren weitere Fehler beim Thai E-Visa-Antrag.

Ihr

Doc Siam